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Boris Ponitka

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Abzocke vor dem Supermarkt: Das schmutzige Geschäft mit den Parkplatz-Knöllchen

  • Startseite » Abzocke vor dem Supermarkt: Das schmutzige Geschäft mit den Parkplatz-Knöllchen
Symbolbild zu einem Strafzettel auf einem Supermarktparkplatz, das ein Knöllchen unter einem Scheibenwischer zeigt.
7. Dezember 2025
In Schuldenkobold

Abzocke vor dem Supermarkt: Das schmutzige Geschäft mit den Parkplatz-Knöllchen

Es ist ein Szenario wie aus einem schlechten Traum.

Du kommst mit deinem vollen Einkaufswagen aus dem Supermarkt, freust dich auf den Feierabend und dann siehst du es: ein kleiner, unscheinbarer Zettel, der unter deinem Scheibenwischer klemmt.

Ein Strafzettel auf dem Supermarktparkplatz.

Deine erste Emotion ist pure Wut.

„Abzocke! Ich war doch nur 20 Minuten einkaufen! Das ist doch ein Kundenparkplatz!“

Dieses Gefühl kennen mittlerweile Millionen von Deutschen.

Doch was steckt wirklich hinter diesem System?

Ist das legal? Muss man das bezahlen? Und wie kann man sich wehren?

Heute tauchen wir tief ein in die schockierende Wahrheit über das „kostenlose“ Parken und das lukrative Geschäft der privaten Parkraumüberwachung.

Der juristische Trick: Vertrag statt Bußgeld

Das Wichtigste, was du verstehen musst, ist: Der Zettel an deiner Windschutzscheibe ist kein offizielles „Knöllchen“ oder „Bußgeld“ von der Polizei oder dem Ordnungsamt.

Es ist eine Vertragsstrafe.

Das ist ein gewaltiger juristischer Unterschied.

Wenn du auf einen privaten Supermarktparkplatz fährst, gehst du in dem Moment, in dem du die Einfahrt passierst, einen Vertrag ein.

Klingt verrückt? Ist aber so.

Die großen Schilder am Eingang des Parkplatzes sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dieses Vertrags.

Dort steht sinngemäß: „Du darfst hier für eine bestimmte Zeit, zum Beispiel zwei Stunden, kostenlos parken, WENN du eine gut sichtbare Parkscheibe auslegst.“

Indem du auf den Parkplatz fährst und dein Auto abstellst, akzeptierst du diese Bedingungen durch sogenanntes „konkludentes Handeln„.

Du musst nichts unterschreiben; das reine Parken ist deine Zustimmung.

Wenn du dann gegen eine dieser Bedingungen verstößt – also die Parkscheibe vergisst oder die Höchstparkdauer überschreitest – begehst du einen Vertragsbruch.

Und für diesen Vertragsbruch wird die auf dem Schild angegebene Vertragsstrafe fällig.

Die Firmen, die diese Parkplätze überwachen, sind also keine Behörden, sondern private Unternehmen, die ihr vertragliches Recht durchstzen.

„Aber ich bin doch Kunde!“ – Warum die meisten Ausreden scheitern

Die typischen Argumente, die man in diesem Moment vorbringt, sind emotional verständlich, aber juristisch leider meistens wertlos.

„Ich war doch nur fünf Minuten im Laden!“

Die Parkdauer ist irrelevant. Die Bedingung war das Auslegen der Parkscheibe. Hast du das nicht getan, hast du den Vertrag gebrochen.

„Ich habe für 100 Euro eingekauft, das ist doch unverschämt!“

Die Höhe deines Einkaufs ändert nichts an den AGB des Parkvertrags. Auch hier: Vertragsbruch bleibt Vertragsbruch.

„Das Schild habe ich gar nicht gesehen!“

Pech gehabt. Gerichte haben wiederholt entschieden, dass eine gut sichtbare Beschilderung an der Einfahrt ausreicht. Es wird von dir als Verkehrsteilnehmer erwartet, dass du dich mit den Regeln des Privatgrundstücks, das du befährst, vertraut machst.

Die einzige Situation, in der du manchmal eine Chance hast, ist, wenn die Beschilderung tatsächlich mangelhaft, versteckt oder unleserlich ist.

Das zu beweisen, ist aber oft schwierig.

Was passiert, wenn du einfach nicht zahlst?

Viele denken sich: „Das ist eine private Firma, die können mir gar nichts. Ich schmeiße den Zettel einfach weg.“

Das ist die teuerste aller Optionen.

Die Parkraumüberwacher sind extrem gut organisiert.

Wenn du nicht zahlst, passiert Folgendes:

Halteranfrage

Das Unternehmen stellt eine offizielle Halteranfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt, um deine Adresse herauszufinden. Das ist legal und kostet sie nur ein paar Euro.

Erste Mahnung

Du bekommst Post nach Hause. Die ursprüngliche Vertragsstrafe (z.B. 30 Euro) ist jetzt schon um Mahngebühren und die Kosten der Halteranfrage gestiegen. Wir sind jetzt vielleicht schon bei 40-50 Euro.

Inkasso & Anwalt

Reagierst du weiterhin nicht, wird der Fall an ein Inkassobüro oder direkt an einen Anwalt übergeben. Die Kosten explodieren jetzt. Aus den ursprünglichen 30 Euro werden schnell 100, 120 oder sogar 150 Euro.

Gerichtliches Mahnverfahren

Im letzten Schritt kann das Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Widersprichst du dem nicht, haben sie einen vollstreckbaren Titel gegen dich in der Hand.

Am Ende wird aus einer kleinen Unachtsamkeit eine teure und nervenaufreibende Angelegenheit.

Spätestens dann regt sich auch die Schufa und verpasst dir einen kleinen, feinen Eintrag.

Vermutlich.

Immerhin hast du ja etwas nicht gezahlt.

In diesem Beitrag gehe ich auf den Schufa Score ein und wie er sich zusammensetzt (Link dahin: https://borisponitka.de/schufa-score-verbessern/).

Der schmale Grat zum Rechtsstreit

Genau an diesem Punkt wird es haikel.

Was, wenn du dir sicher bist, im Recht zu sein?

Wenn die Beschilderung wirklich mangelhaft war oder der Kontrolleur einen Fehler gemacht hat?

Dann beginnt oft ein zäher und teurer Rechtsstreit.

Die Parkraumfirmen haben spezialisierte Anwaltskanzleien, die nichts anderes tun, als diese Forderungen durchzusetzen.

Ohne eigenen juristischen Beistand hat man hier kaum eine Chance.

Genau für solche Fälle des Alltags kann eine private Rechtsschutzversicherung Gold wert sein.

Sie übernimmt die Kosten für deinen Anwalt und das Gerichtsverfahren und sorgt so für Waffengleichheit.


Wenn du deine Optionen prüfen willst, findest du hier einen sehr guten Überblick


Fazit: Nimm es ernst und sei vorbereitet

Die Wahrheit über das kostenlose Parken ist: Es ist selten wirklich kostenlos.

Es ist eine Dienstleistung, die an klare Bedingungen geknüpft ist.

Auch wenn die Methoden der Überwachungsfirmen oft als aggressive Abzocke empfunden werden, sind sie juristisch in den meisten Fällen auf der sicheren Seite.

Der beste Schutz ist die Prävention:

Lege dir eine Parkscheibe gut sichtbar ins Auto.

Immer.

Achte auf die Beschilderung und die maximale Parkdauer.

Sollte es dich doch einmal erwischen, ignoriere den Strafzettel auf dem Supermarktparkplatz auf keinen Fall.

Prüfe, ob du einen Fehler gemacht hast.

Wenn ja, zahle die Strafe zähneknirschend.

Es ist der günstigste Weg.

Wenn du glaubst, im Recht zu sein, suche dir juristischen Beistand.

Dieser kleine Zettel ist ein perfektes Beispiel dafür, wie schnell eine alltägliche Situation zu einem teuren Ärgernis werden kann.

Haust du rein, ich bin raus

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